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Ab dem 1. Januar 2012 steigen die Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Erhöhungen erfolgen automatisch durch die jeweilige Pflegekasse - es ist nicht nötig, einen neuen Antrag zu stellen. Die jeweils pro Kalendermonat gezahlten Beträge haben wir für Sie aufgelistet.
Häusliche Pflege
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen im häuslichen Umfeld:
235 Euro (Pflegestufe I)
440 Euro (Pflegestufe II)
700 Euro (Pflegestufe III)
Pflegesachleistung für durch ambulante Dienste oder Einzelpflegekräfte
bei häuslicher Pflege erbrachte Leistungen:
450 Euro (Pflegestufe I)
1100 (Pflegestufe II)
1550 Euro (Pflegestufe III)
1918 Euro (Härtefall)
Für die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, etwa durch Erholungsurlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr Kosten bis zu 1550 Euro (Verhinderungspflege).
Teilstationäre Pflege
Tages- und/oder Nachtpflege in stationären Pflegeeinrichtungen als Ergänzung oder zur Stärkung der häuslichen Pflege:
450 Euro (Pflegestufe I)
1100 Euro (Pflegestufe II)
1550 Euro (Pflegestufe III)
Kurzzeitpflege:
Für die vollstationäre Pflege von kurzer Dauer, etwa im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder wenn wegen sonstiger Krisensituationen eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, übernimmt die Pflegekasse die dabei entstehenden Kosten für bis zu vier Wochen im Jahr bis zu einer Höhe von 1550 Euro.
Vollstationäre Pflege
1023 Euro (Pflegestufe I)
1279 Euro (Pflegestufe II)
1550 Euro (Pflegestufe III)
1918 Euro (Härtefall)
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